Als sogenannten Rohbau bezeichnet man ein Bauwerk, bei dem außer dem äußeren Mauerwerk und der Dachkonstruktion noch kein weiterer Ausbau im Innern, die Verkleidung der Fassade oder der Fenster- und Türeneinbau erfolgt ist.
Bei dem Gewerk des Rohbaus handelt es sich um das Bauhauptgewerk, an dem entsprechend der jeweiligen Konstruktion dann mehrere Untergewerke wie Mauerwerksbau, Stahl – und Betonbau sowie Holzbau beteiligt sein können.